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Praxis für Psychotherapie am Pottkamp Pottkamp 23 · 48149 Münster

Ablauf & Kosten

Ablauf & Kostenübernahme

Im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung werden gemäß den Psychotherapie-Richtlinien regelmäßig diagnostische Sprechstunden und Akutbehandlungen konkreter Krisensituationen angeboten. Ob im Anschluss bei gegebener Indikation eine Richtlinienpsychotherapie begonnen werden kann, hängt von der Verfügbarkeit freier Behandlungsplätze ab.

Sprechstunde

Im ersten Gespräch — der psychotherapeutischen Sprechstunde — klären wir, ob eine ambulante Psychotherapie für Ihr Anliegen indiziert ist und welches Verfahren passt. Auch sinnvolle andere Behandlungen (z. B. medikamentös oder stationär) werden berücksichtigt.

Erstes Gespräch: Wir klären, was Ihnen helfen kann.

Probatorik

Ergibt sich die Indikation für eine Richtlinienpsychotherapie, folgen vertiefende diagnostische Sitzungen (probatorische Sitzungen). Anschließend wird der Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt.

Kennenlern-Stunden: Wir schauen, ob die Therapie passt.

Therapie

Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Häufigkeit und Dauer hängen vom Therapieverfahren ab. Nach Verfügbarkeit werden auch Akutbehandlungen mit bis zu 12 Sitzungen zur Entlastung akuter Krisen angeboten.

Die Therapie beginnt. Eine Stunde dauert 50 Minuten.

Kostenübernahme

Verhaltenstherapeutische, tiefenpsychologische und psychoanalytische Psychotherapien werden bei seelischen Erkrankungen (gemäß ICD-10) zulasten der gesetzlichen Krankenkasse (Chipkarte) oder privaten Krankenversicherung durchgeführt.

Die von gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Kosten variieren mit Behandlungsdauer und Verfahren: Akutbehandlung bis 12 Sitzungen, Kurzzeittherapie bis 24 Sitzungen, Langzeittherapie bis 80 (Verhaltenstherapie), 100 (tiefenpsychologisch fundierte Therapie) bzw. 300 Sitzungen (psychoanalytische Therapie).

Wenn Sie privatversichert sind, prüfen Sie bitte unbedingt Ihren Versicherungsvertrag, da die Leistungen erheblich variieren und nicht selten weniger Stunden übernommen werden als bei den gesetzlichen Kassen. Sind Sie beihilfeberechtigt, klären Sie bitte ebenfalls vor Behandlungsbeginn die Erstattungskonditionen und ein ggf. notwendiges Antragsverfahren.

Die Kosten der ADHS- und Autismus-Diagnostik haben wir transparent aufgeschlüsselt: zur Kostenübersicht der Diagnostik.

  • Gesetzlich versichert: Die Krankenkasse bezahlt die Psychotherapie.
  • Privat versichert: Fragen Sie vorher bei Ihrer Versicherung nach.