Ablauf

Im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung werden gemäß der Psychotherapierichtlinien regelmäßig diagnostische Sprechstunden und Akutbehandlungen konkreter Krisensituationen angeboten. Ob im Anschluss bei gegebener Indikation eine Richtlinienpsychotherapie begonnen werden kann, hängt von der Verfügbarkeit freier Behandlungsplätze ab.


Wenn Sie auf der Suche nach einem Behandlungsplatz sind oder Ihnen z. B. von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine Psychotherapie empfohlen wurde, können Sie telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen und einen Termin zu einem ersten Gespräch vereinbaren. Dieses erste Gespräch wird auch Psychotherapeutische Sprechstunde genannt und dient dazu, abzuklären, ob für Ihr Anliegen oder die von Ihnen geschilderte Problematik eine ambulante psychotherapeutische Behandlung indiziert ist und welche Behandlungsoptionen für Sie passend sind. Hierzu gehört die Überprüfung der Passung des beabsichtigten Therapierverfahrens, aber auch die Berücksichtigung sinnvoller anderer Behandlungen, die in dieser Praxis nicht durchgeführt werden - hierzu zählen zum Beispiel medikamentöse Mitbehandlungen oder stationäre Behandlungen.

 

Ergibt sich innerhalb der Sprechstunden die Indikation für die Durchführung einer Richtlinienpsychotherapie, werden vertiefende diagnostische Sitzungen - auch probatorische Sitzungen genannt - durchgeführt. Anschließend kann ein Antrag auf Kostenübernahme für die Durchführung einer Richtlinienpsychotherapie bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.

 

Zudem werden nach Verfügbarkeit Akutbehandlungen mit bis zu 12 Sitzungen angeboten, die zur Entlastung bei akuten psychischen Krisenzuständen dienen, wenn sich hierzu innerhalb der Sprechstunde die Indikation ergibt.

 

Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Häufigkeit der Sitzungen und die Dauer der Behandlung ist unter anderem abhängig vom Therapieverfahren. Diese und weitere Fragen können in den ersten Gesprächen individuell für Sie geklärt und besprochen werden.

Kostenübernahme

Verhaltenstherapeutische, Tiefenpsychologische und Psychoanalytische Psychotherapien werden bei seelischen Erkrankungen (gemäß der Internationalen Klassifikation der Krankheiten "ICD-10") zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse (Chipkarte) oder privaten Krankenversicherung durchgeführt.

 

Die von gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Kosten variieren in Abhängigkeit von der Behandlungsdauer und dem Therapieverfahren. Bei Akutbehandlungen werden die Kosten für 12 Sitzungen à 50 Minuten übernommen, bei Kurzzeittherapien für bis zu 24 Sitzungen und bei Langzeittherapien für bis zu 80 (Verhaltenstherapie), 100 (tiefenpsychologisch fundierte Therapie) oder 300 (Psychoanalytische Therapie) Sitzungen.

 

Bitte prüfen Sie, wenn Sie privatversichert sind, unbedingt Ihren Versicherungsvertrag, da hier die Leistungen erheblich variieren und nicht selten weniger Stunden übernommen werden, als bei den gesetzlichen Versicherungen. Sind Sie beihilfeberechtigt, prüfen Sie bitte ebenfalls vor Aufnahme der Behandlung die Konditionen, zu denen Ihnen psychotherapeutische Sitzungen erstattet werden und ob ggf. ein Antragsverfahren notwendig ist.

 

Eine psychotherapeutische Behandlung ist grundsätzlich auch auf Selbstzahlerbasis möglich. Die Kosten hierfür entsprechen der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

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(c) Praxis Dr. Scherer